
5Mose 24
1  Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schndliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
2  Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
3  und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, da er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
4  so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, da sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Snde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
5  Wenn jemand krzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, da er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
6  Man soll niemals den untern oder den obern Mhlstein zum Pfand nehmen, denn damit nhme man das Leben zum Pfande.
7  Wird jemand ertappt, da er einen von seinen Brdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, da du das Bse von dir ausrottest.
8  Hte dich vor der Plage des Aussatzes, da du mit Flei beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pnktlich befolgen!
9  Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus gypten zoget!
10  Wenn du deinem Nchsten irgend ein Darlehen gewhrst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
11  Du sollst drauen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12  Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
13  sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
14  Du sollst einen armen und elenden Tagelhner nicht drcken, er sei einer deiner Brder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
15  Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so wrde es dir fr Snde gelten.
16  Die Vter sollen nicht fr die Kinder und die Kinder nicht fr die Vter sterben, sondern ein jeder soll fr seine Snde sterben.
17  Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
18  Denn du sollst bedenken, da du in gypten auch ein Knecht gewesen bist und da der HERR, dein Gott, dich von dannen erlst hat; darum gebiete ich dir, da du solches tuest.
19  Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehren, da dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hnde.
20  Wenn du die Frchte deines lbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehren.
21  Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehren.
22  Und du sollst bedenken, da du in gypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
