
5Mose 19
1  Wenn der HERR, dein Gott, die Vlker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Stdten und Husern wohnst,
2  so sollst du dir drei Stdte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.
3  Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschlger dahin fliehe.
4  Unter der Bedingung aber soll ein Totschlger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nchsten unvorstzlich schlgt, ohne zuvor einen Ha auf ihn gehabt zu haben.
5  Wenn Zb. jemand mit seinem Nchsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fhrt von dem Stiel und trifft seinen Nchsten, da er stirbt, so soll er in eine dieser Stdte fliehen, da er am Leben bleibe;
6  damit nicht der Blutrcher dem Totschlger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Ha gegen ihn gehabt hat.
7  Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Stdte aussondern.
8  Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vtern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vtern zu geben verheien hat,
9  wenn du nmlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, da du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Stdte zu diesen drei hinzufgen,
10  da nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.
11  Wenn aber jemand seinen Nchsten hat und ihm auflauert und sich ber ihn hermacht und ihn totschlgt und in eine dieser Stdte flieht,
12  so sollen die ltesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Blutrchers geben, da er sterbe.
13  Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.
14  Du sollst deines Nchsten Markstein nicht verrcken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat.
15  Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Snde, womit man sich versndigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.
16  Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer bertretung zu zeihen,
17  so sollen die Mnner, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.
18  Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, da der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,
19  so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Bse aus deiner Mitte ausrotten,
20  da es die brigen hren, sich frchten und nicht mehr solch bse Taten unter dir verben.
21  Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fu um Fu!
