
3 Mose 27
1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:
2  Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelbde tut, wenn er nach deiner Schtzung Seelen gelobt,
3  so sollst du sie also schtzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schtzen auf fnfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.
4  Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreiig Schekel schtzen.
5  Im Alter von fnf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schtzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mdchen ist.
6  Im Alter von einem Monat bis zu fnf Jahren sollst du ihn schtzen auf fnf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mdchen ist.
7  Im Alter von sechzig aber und darber sollst du ihn auf fnfzehn Schekel schtzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.
8  Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schtzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schtzen nach dem Vermgen dessen, der das Gelbde getan hat.
9  Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stck, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.
10  Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes fr ein schlechtes oder ein schlechtes fr ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh fr das andere, so wrde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stck dem HERRN heilig sein.
11  Ist aber das Tier unrein, da man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;
12  und der Priester soll es schtzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schtzung des Priesters soll es bleiben.
13  Will es aber jemand lsen, so soll er den fnften Teil deiner Schtzung dazugeben.
14  Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schtzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schtzt, so soll es gelten.
15  Will es aber derjenige lsen, der es geheiligt hat, so soll er den fnften Teil dazulegen; dann gehrt es ihm.
16  Wenn jemand dem HERRN ein Stck Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschtzt werden nach dem Ma der Aussaat; der Raum fr die Aussaat von einem Homer Gerste soll fnfzig Schekel Silber gelten.
17  Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.
18  Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den brigen Jahren bis zum nchsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schtzen.
19  Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lsen will, so soll er den fnften Teil ber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
20  Will er es aber nicht lsen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelst werden;
21  sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fllt dem Priester als Erbgut zu.
22  Wenn aber jemand dem HERRN ein Stck Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,
23  so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, da es dem HERRN geweiht sei.
24  Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkufer zurckfallen, nmlich an den, welchem das Land als Erbteil gehrt.
25  Alle deine Schtzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.
26  Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehrt, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.
27  Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lsen nach deiner Schtzung und den fnften Teil darber geben. Will man es nicht lsen, so soll es nach deiner Schtzung verkauft werden.
28  Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lsen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder cker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!
29  Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lsen, sondern er soll unbedingt sterben!
30  Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Frchten der Bume, gehren dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
31  Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lsen, der soll den fnften Teil darbergeben.
32  Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stck dem HERRN heilig sein.
33  Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so wrde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stck heilig sein und knnte nicht gelst werden.
34  Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.
